Das Wichtigste vorab: VRF mit Heizfunktion ist förderfähig
Die Heizungsförderung für Wohngebäude läuft seit 2024 über die KfW (Zuschuss 458), nicht mehr über das BAFA. Entscheidend: Ein VRF-/VRV-System, das ein Gebäude heizt, ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe — und damit selbst förderfähig, wenn es eine fossile Heizung ersetzt. Voraussetzung ist die Effizienzklasse A++ im Heizbetrieb. Reine Kühl-Anlagen ohne Heizfunktion werden weiterhin nicht gefördert.
Welche VRF-Konfigurationen sind förderfähig?
· VRF als Luft-Luft-Wärmepumpe (Heizen über die Innengeräte, Klasse A++ im Heizbetrieb) → KfW-Heizungsförderung
· Luft-Wasser-Wärmepumpen-Module (z.B. Daikin VRV mit Hydrobox, Mitsubishi HVRF mit Wasserkreis) → KfW-Heizungsförderung
· Reine Klimatisierung (nur Kühlen) → keine direkte Förderung
· Gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen → eigenes BAFA-Programm, läuft zum 31.12.2026 aus
KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude (neu seit 21.07.2026)
Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gelten neue Sätze:
· Grundförderung: 30 % (auch für Vermieter)
· Klimageschwindigkeits-Bonus: +16 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mind. 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizungen. Achtung: Der Bonus schmilzt ab — 16 % bis 31.01.2027, dann 12 %, 8 %, 4 %, ab August 2028 entfällt er komplett
· Einkommensbonus (gestaffelt): +40 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 €. Neu: Familienzuschlag — pro minderjährigem Kind werden pauschal 10.000 € vom anrechenbaren Einkommen abgezogen
· Der frühere Effizienz-Bonus (+5 %) ist zum 21.07.2026 entfallen
Maximal: 80 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit (der Deckel sinkt bis 2030 halbjährlich um 750 €) — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Wer den Heizungstausch plant, sollte wegen der abschmelzenden Boni früh handeln.
KfW 522 — Nichtwohngebäude (Büro, Hotel, Gewerbe)
Für Unternehmen, Freiberufler und Eigentümer von Nichtwohngebäuden gibt es die Heizungsförderung als KfW-Zuschuss 522:
· 30 % Zuschuss für effiziente Wärmepumpen — auch VRF mit Heizfunktion
· Förderfähige Kosten gestaffelt nach Gebäudegröße (ab 28.000 € bei bis zu 150 m² Nettogrundfläche, steigend für größere Gebäude)
· Zusätzlich können VRF-Anlagen Bestandteil geförderter Effizienzgebäude-Sanierungen sein (KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss, Effizienzklassen 40/55/70)
Was läuft noch über das BAFA?
Das BAFA fördert weiterhin Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (z.B. Lüftung, Dämmung) — die Heizungsförderung selbst aber nicht mehr. Für Gewerbekunden relevant: das BAFA-Programm für stationäre Kälte- und Klimaanlagen. Es bezuschusst effiziente gewerbliche Anlagen, läuft aber zum 31.12.2026 aus — Anträge müssen noch dieses Jahr gestellt werden.
Steuerbonus §35c EStG (Alternative)
Wer keine Förderung beantragt, kann nach §35c EStG (Steuerbonus für energetische Sanierung) 20 % der Kosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen — bis 40.000 € pro Wohngebäude. Voraussetzung: Fachunternehmer-Bescheinigung, selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als 10 Jahre. Wichtig: Steuerbonus und KfW-Zuschuss sind nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme.
Antragsablauf — Schritt für Schritt (KfW)
1. Angebot einholen und Förderfähigkeit prüfen (A++ im Heizbetrieb).
2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen — durch Energieeffizienz-Experten oder das Fachunternehmen.
3. Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Förderzusage) abschließen — der Vertrag muss beim Antrag bereits vorliegen.
4. Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW" stellen und Zusage abwarten.
5. Maßnahme umsetzen lassen.
6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen einreichen.
7. Auszahlung des Zuschusses.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung inkl. BzA/BnD-Erklärungen und vermitteln auf Wunsch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten.